Ablauf

Die ersten Schritte…

Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass Sie möglicherweise bei mir richtig sind und ich Ihnen mit meinem Angebot weiterhelfen kann, rufen Sie mich gerne zu meinen Telefonsprechzeiten an. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mich in dieser Zeit zu kontaktieren, können Sie mir gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Vergessen Sie nicht, Ihre aktuelle Telefonnummer anzugeben!

Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr per e-mail. Dies hat folgenden Grund: Psychotherapeuten sind zur Schweigepflicht verpflichtet. Dies ist nicht nur in der Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeuten verankert, sondern auch zivilrechtlich und im Strafgesetzbuch (§203 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs.3 Satz 2 StGB) sowie seit Neuestem auch umfassend in der Datenschutzverordnung (DSVOG) mit Gültigkeit ab 25.05.2018. Die Schweigepflicht umfasst Patientendaten aller Art , also Aufzeichnungen über Patienten, mündliche oder schriftliche Mitteilungen oder auch Untersuchungsbefunde, egal, in welcher Form sie vorliegen. Das Versenden von unverschlüsselten e-mails ist also eine unbefugte Offenbarung von Patientendaten. Damit würde ich mich grundsätzlich strafbar machten und könnte wegen eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht berufs-, straf- und zivilrechtlich verfolgt werden (Artikel dazu siehe http://dx.doi.org/10.1055/s-0033-13337089 ). Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich mich deshalb weder per mail noch per sms, whatsapp o.ä. bei Ihnen zurückmelden darf und werde.

…und so geht’s dann weiter:

Möglichst zeitnah werde ich mich dann bei Ihnen zurück melden, um Ihnen in der Regel innerhalb der nächsten Wochen ein diagnostisches Vorgespräch anzubieten. Als gesetzlich Versicherter bringen Sie bitte zu diesem Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Ein Überweisungsschein ist nicht nötig. Im Vorgespräch können Sie erst einmal ihre Situation/Ihr Anliegen schildern und wir haben Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck zu bilden. Offene Fragen können bereits geklärt werden. Im Anschluss an dieses Gespräch wird gemeinsam besprochen und entschieden, ob die Aufnahme einer Therapie bei mir sinnvoll und erfolgversprechend scheint.

Zu Beginn einer Therapie stehen bei Verhaltenstherapeuten bis zu vier probatorische Sitzungen, in denen es anhand einer ausführlichen Anamnese u.a. darum geht zu entscheiden, ob im Anschluss bei der Kasse ein Antrag auf eine Kurz- oder Langzeittherapie gestellt wird. Ferner geht es darum, gemeinsam ein individuelles Erklärungsmodell für Ihre Symptomatik zu erstellen und erste Ziele festzulegen. Die Sitzungen finden zu Beginn meist wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten. Die Therapie findet in Einzelsitzungen statt. Wenn es dem Therapieprozess dient, gibt es je nach Bedarf und Notwendigkeit aber auch die Möglichkeit, Paar- oder Familiengespräche zu führen.  

Abrechnung und Honorar

Ich kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe abrechnen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird über den Umweg der kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer direkt mit den Kassen abgerechnet. 

Ansonsten richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten bei vorliegender Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel  Ihre Kosten. Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung aber letztendlich immer von dem individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich über Details deshalb selbst bereits lieber im Vorfeld bei ihrer jeweiligen Kasse/Versicherung. 

Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenversicherungen abgerechnet werden.

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler in meine Praxis kommen.